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DESIGN, PRODUKTION UND VERTRIEB

Garantie

2 Jahre Garantie auf Master-Sport Produkte

GEGENSTAND DER BÜRGSCHAFT UND BÜRGE

1. Gegenstand der Garantie, die gemäß den Bestimmungen dieser Garantiekarte gewährt wird, sind Fahrwerkskomponenten der Marke MASTER-SPORT, die für Personenkraftwagen, Kleintransporter und Geländewagen bestimmt sind, im Folgenden als Produkte bezeichnet.

2. Garant im Sinne dieser Garantiekarte ist das MASTER-SPORT-AUTOMOBILTECHNIK (MS) PRODUCTION-DISTRYBUTION CENTER mit Sitz in Gorlice, ul. 11Listopada 68, 38-300 Gorlice.

3. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers, die sich aus der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag ergeben, nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder ausgesetzt.

2 Jahre Garantie auf Master-Sport Produkte

1. Die Garantie deckt die Nutzung des Produkts für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Verkaufsdatum und 36 Monate ab dem Verkaufsdatum für ausgewählte Produkte*.
(* Eine Liste der Produkte mit verlängerter Garantiezeit finden Sie auf der MS-Website oder auf der Originalverpackung)

BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE

1. Die Bedingungen für die Abwicklung der Garantie sind:
(a) Ausfüllen eines Antrags auf dem vom Bürgen entwickelten Formular,
b) Einreichung der Reklamation in schriftlicher Form zusammen mit der Reklamationsmeldung,
c) die Lieferung des reklamierten Produkts,
d) die Vorlage des Garantiescheins,
e) die Vorlage des Kaufbelegs für das Produkt,
f) auf Verlangen der Person, die die Reklamation annimmt, oder des Garantiegebers – Bereitstellung des Fahrzeugs für die Bewertung des technischen Zustands durch den Garantiegeber.
Alle oben genannten Bedingungen müssen gemeinsam erfüllt werden.

2. Alle Reklamationen müssen bei der Verkaufsstelle eingereicht werden, die die Garantiekarte ausgestellt hat.

3. Beschwerden werden innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem die Beschwerde eingereicht wurde, in der unter den Nummern 1 und 2 dargelegten Weise bearbeitet.

4. Gegen die Entscheidung der Garantin über die Anerkennung einer Forderung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

5. Die Garantie deckt keine Entschädigung für Zeitverluste, vorübergehende Funktionsstörungen des Fahrzeugs, Unannehmlichkeiten und Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs.

6. Wird der Reklamation stattgegeben, wird das Produkt durch ein fabrikneues Produkt ersetzt. Wenn der Garantiegeber nicht in der Lage ist, das Produkt durch ein fabrikneues Produkt zu ersetzen, weil die Produktion des Produkts eingestellt wurde, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts.

7. Die Einreichung eines Antrags gemäß den Ziffern 1 und 2 setzt die Annahme der in diesem Dokument festgelegten Garantiebedingungen voraus.

SITUATIONEN, DIE NICHT DURCH DIE GARANTIE ABGEDECKT SIND

1. Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die repariert wurden, unabhängig von der Art und dem Umfang der Reparatur und von der Person, die das Produkt repariert hat.

2. Ebenfalls nicht von dieser Garantie abgedeckt sind Produkte, die unter anderem durch folgende Umstände beschädigt wurden:
a) Nichteinhaltung der vom Garantiegeber festgelegten Leistungsanforderungen für die Produkte,
b) unsachgemäße Montage oder Demontage, z. B. Verwendung von falschem Werkzeug,
c) unsachgemäße Verwendung des Produkts,
d) nicht bestimmungsgemäßer Betrieb, z. B. Einbau des Produkts in ein anderes als das vom Hersteller angegebene Fahrzeug,
e) schlechter technischer Zustand des Fahrzeugs, einschließlich falscher Aufhängungsgeometrie, defekter, beschädigter oder abgenutzter Stoßdämpfer, Bremsen, Federn oder anderer Aufhängungsbauteile,
f) mechanische Beschädigung, z. B. Aufprall der Räder auf ein Hindernis wie einen Bordstein oder einen Fahrbahneinschnitt,
g) Überlastung des Produkts und Betrieb mit falschem Druck (zu hoch oder zu niedrig),
h) Unfall im Straßenverkehr,
i) vorsätzliche Beschädigung des Produkts,
j) Verwendung des Produkts bei sportlichen Wettkämpfen oder bei Wettkämpfen, die den Charakter von sportlichen Wettkämpfen haben, insbesondere bei Amateur- oder Profirennen*.
(* Die Verwendung des Produkts in einem sportlichen Wettbewerb oder in einem Wettbewerb, der die Merkmale eines sportlichen Wettbewerbs aufweist, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Garantiegebers möglich).

3. Bei Sets (ein Produkt, das aus mehreren Komponenten besteht) wird nur die defekte Komponente ersetzt.

Im Falle eines Verstoßes gegen einen der Punkte der GARANTIEKARTE behält sich der Garantiegeber das Recht auf Erstattung der Kosten für die Sachverständigenprüfung sowie auf Erstattung der Portokosten vor.

LEISTUNGSANFORDERUNGEN

1. Um die Produkte ordnungsgemäß zu verwenden, ist der Benutzer verpflichtet, alle folgenden Regeln zu beachten:
a) Montage und Demontage der Produkte nur in autorisierten Servicezentren,
b) bei der Auswahl und dem Kauf des Produkts vom Händler Informationen über das Produkt und seine Funktionsweise einzuholen.
c) Nach dem Austausch eines Produkts muss die Geometrie in einer Diagnosestation überprüft (ausgerichtet) werden.
d) Reifen mit der exakten Größe montieren, die in den technischen Anforderungen für das betreffende Fahrzeug angegeben ist.

Gewährleistungskarte

Beschwerdemeldung

3 Jahre Garantie auf Master-Sport Produkte

Master-Sport Automobiltechnik (MS) führt eine neue 3-Jahres-Garantie oder Kilometergeld-Garantie auf ausgewählte Produkte ein. Die neue verlängerte Garantie ist eine Bestätigung der langjährigen Präsenz auf dem Markt, der Aufrechterhaltung der höchsten Qualitätsstandards, der Langlebigkeit und des sehr positiven Feedbacks der Nutzer. Die Produkte von Master-Sport verfügen über alle erforderlichen Qualitätszertifikate in den jeweiligen Märkten, einschließlich des deutschen TÜV, der die Einhaltung von ISO 9001 bescheinigt. Master-Sport ist auch an der Entwicklung von Erstausrüstungslösungen beteiligt und liefert seine Produkte an den Primärmarkt.

Allgemeine Garantiebedingungen

1. Für die meisten der von Master-Sport Automobiltechnik (MS) angebotenen Produkte gilt eine Herstellergarantie gemäß den vom Hersteller angegebenen Bedingungen und der Dauer. Wird das Produkt in einer Fachwerkstatt gekauft und montiert, die Fahrzeuge der Marken und Modelle betreut, für die Master-Sport Teile angeboten werden, wird für ausgewählte Produkte eine 3-Jahres-Garantie oder eine Kilometer-Garantie gewährt, deren Bedingungen unter Punkt 3 aufgeführt sind.

2. Die grundlegenden Dokumente, die das Recht auf Garantie- und Reklamationsansprüche belegen, sind:
– Kaufnachweis für das Produkt (Quittung oder Rechnung)
– Master-Sport Garantiekarte (mit entsprechenden Plomben und Zählerständen zum Zeitpunkt der Installation und des Auftretens des Fehlers)
– Master-Sport Reklamationsformular

3. Ausgewählte Produkte von Master-Sport Automobiltechnik (MS) werden mit einer 3-Jahres-Garantie oder Kilometer-Garantie ausgeliefert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich Master-Sport Automobiltechnik (MS), etwaige Mängel oder Fehler an den gekauften Produkten zu beheben und, wenn der Mangel oder Fehler trotz Reparatur ein drittes Mal auftritt oder nicht behoben werden kann, die Ware durch neue, mängel- und fehlerfreie Ware zu ersetzen. Reparaturen und Ersatzlieferungen werden nur in Fachwerkstätten durchgeführt, die Fahrzeuge der Marken und Modelle warten, für die Master Sport Teile angeboten werden.
Zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf die von MS gewährte 3-Jahres- oder Kilometer-Garantie ist eine jährliche kostenpflichtige Inspektion des Fahrzeugs (einschließlich des garantierten Artikels) in der Werkstatt, die den Einbau vorgenommen hat, erforderlich. Die Inspektion wird durch einen Stempel der Werkstatt bestätigt, der auf der Garantiekarte des Produkts angebracht wird. Die Garantiekarte mit den entsprechenden Inspektionsstempeln für das Fahrzeug und der Kaufnachweis für das Produkt sind die erforderlichen Unterlagen, um die 3-Jahres-Garantie oder die Kilometergarantie aufrechtzuerhalten und in Anspruch nehmen zu können. Die 3-Jahres-Garantie gilt nicht für Produkte, die in Nutzfahrzeuge eingebaut sind oder beruflich oder gewerblich genutzt werden, sowie für Fahrzeuge ohne werkseitigen Kilometerstandschutz.

Der 3-Jahres-Schutz gilt nicht für Produktschäden, die durch:
– normale Abnutzung und Verschleiß
– Verwendung, die nicht der Gebrauchsanweisung (einschließlich falscher Stromversorgung) oder dem Verwendungszweck entspricht,
– Funktionsstörungen, Beschädigungen oder Zerstörungen, die durch Fahrlässigkeit, vorsätzliche Beschädigung, unsachgemäße Lagerung oder Aussetzen des Produkts unter Bedingungen, die nicht seinen Eigenschaften entsprechen (Feuchtigkeit, Temperatur, Überflutung durch Flüssigkeiten, Kondensation, andere Verunreinigungen), verursacht wurden,
– mechanische Schäden, die nicht auf einen Sachmangel des Produkts zurückzuführen sind
– infolge der Abnutzung des Produkts durch den normalen Gebrauch,
– Löschung von Nummern, die zur Identifizierung des Produkts dienen,
– Kurzschluss in der elektrischen oder elektronischen Anlage,
– falsche Montage oder Montage mit ungeeignetem Werkzeug.

Gewährleistungskarte

Beschwerdemeldung

Batterie-Garantie

Für die Batterien wird eine Garantie gewährt:

1. für Personenkraftwagen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Kaufdatum der Batterie, nicht länger als 5 Jahre ab dem Herstellungsdatum der Batterie.
2. für Fahrzeuge mit überdurchschnittlichen Empfängern, die häufig gestartet werden müssen, z. B: 3 Kurierdienste, Post, Ambulanz, Feuerwehr, Polizei, Taxi, für einen Zeitraum von 12 Monaten, jedoch nicht länger als 3 Jahre ab dem Herstellungsdatum der Batterie.
4 Für Lastkraftwagen, Bau- und landwirtschaftliche Fahrzeuge für einen Zeitraum von 12 Monaten, jedoch nicht länger als 3 Jahre ab dem Herstellungsdatum der Batterie.

Um die Garantie zu erhalten, ist es notwendig, eine Fotokopie der ausgefüllten MS® Battery Warranty Card und den Kaufnachweis an die auf der ersten Seite der Warranty Card angegebene Adresse nach dem Kauf der Batterie (spätestens 7 Tage nach dem Kaufdatum) zu senden sowie regelmäßige Inspektionen der Batterie durchzuführen
die Batterie alle 12 Monate (+/- 7 Tage) in einem spezialisierten Servicezentrum warten zu lassen, die MS® BATTERY USE CARD auszufüllen und eine Fotokopie der MS® BATTERY USE CARD spätestens 7 Tage nach dem Datum jeder Inspektion an die Adresse des Herstellers zu senden.
Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der Garantie für Sachmängel des verkauften Artikels ist ausgeschlossen.

Eine erweiterte Garantie ist erhältlich:

1. für Personenkraftwagen für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Kaufdatum der Batterie, nicht länger als 6 Jahre ab dem Herstellungsdatum der Batterie.
2. für Fahrzeuge mit überdurchschnittlichen Empfängern, die häufig gestartet werden müssen, z. B: 3. für Kuriere, Post, Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei, Taxis, für einen Zeitraum von 18 Monaten, jedoch nicht länger als 4 Jahre ab dem Herstellungsdatum der Batterie.
4. für Lastkraftwagen, Baufahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge für einen Zeitraum von 18 Monaten, jedoch nicht länger als 4 Jahre ab dem Herstellungsdatum der Batterie.

Um die verlängerte Garantie zu erhalten, müssen Sie nach dem Kauf der Batterie (spätestens 7 Tage nach dem Kaufdatum) eine Fotokopie der ausgefüllten MS® Battery Warranty Card und den Kaufnachweis an die auf der ersten Seite der Warranty Card angegebene Adresse schicken, und darüber hinaus alle 6 Monate (+/- 7 Tage) eine regelmäßige Inspektion der Batterie in einem spezialisierten Servicezentrum durchführen, die MS® BATTERY USE CARD ergänzen und spätestens 7 Tage nach jeder Inspektion eine Fotokopie der MS® BATTERY USE CARD an die Adresse des Herstellers senden.

Der Garantieschein wird nur einmal ausgestellt.

Die Garantie deckt nicht und führt zum Verlust der Garantie:

1. falsche Auswahl des Akkus.
2. Falsche Verwendung der Batterie.
3. mechanische Beschädigung des Gehäuses oder der Pole. 4. thermische Beschädigung des Gehäuses oder der Pole.
4. Thermische Beschädigung des Gehäuses oder der Pole. 5.
5. Batterien, bei denen die obere Abdeckung manipuliert oder entfernt wurde. 6. Batterien, bei denen die obere Abdeckung entfernt wurde.
6. Schäden an der Batterie durch unsachgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage des Fahrzeugs.
7. aktiver Masseschluss durch Tiefentladung der Batterie (unter 8,3 V).
8. aktiver Masseentzug durch Überladung der Batterie (über 14,7 V).
9. Verwendung von Aktivierungsmitteln anstelle von destilliertem Wasser.
10. Sulfatierung der Batterie durch unsachgemäßen Betrieb.
11. Falscher Einbau der Batterie in das Fahrzeug.
12. nicht genehmigte Änderungen und Reparaturen.

Regeln für Beschwerden:

(1) Grundlage für die Geltendmachung eines Anspruchs ist der korrekt (alle Felder der Karte müssen ausgefüllt sein) und leserlich ausgefüllte Original-Garantieausweis sowie der Kaufnachweis (Rechnung, Quittung).
(2) Die Garantiekarte darf keine Spuren von Löschungen oder Korrekturen aufweisen.
(3) Die reklamierte Batterie muss sauber sein.
4. Reklamationen sollten am Ort des Kaufs der Batterie oder bei der nächstgelegenen autorisierten Servicestelle eingereicht werden.
5. Die Frist für die Bearbeitung von Beschwerden beträgt 14 Tage. Falls Labortests erforderlich sind, kann die Frist um die für die Labortests erforderliche Zeit verlängert werden.
(6) Während der Untersuchung einer Beschwerde wird keine Ersatzbatterie ausgestellt.

Ausbau und Einbau der Batterie in das Fahrzeug:

1) Bauen Sie die alte Batterie gemäß den Anweisungen des Fahrzeugherstellers aus.
a) Schalten Sie während des Ausbaus die Zündung und alle anderen Verbraucher aus.
b) Klemmen Sie das Massekabel ab.
c) Klemmen Sie das Stromkabel ab.
d) Schrauben Sie die Halterung ab.
e) Entfernen Sie die alte Batterie.

2. Bauen Sie die MS® -Batterie gemäß den Anweisungen des Fahrzeugherstellers ein.
a) Legen Sie die Batterie in das Fahrzeug ein.
b) Montieren Sie die Batterie gemäß den Anweisungen des Fahrzeugherstellers.
c) Reinigen Sie die Kabelenden und tragen Sie eine dünne Schicht technisches Petroleum in den Enden auf.
d) Schließen Sie das Pluskabel an den Strompol (Plus) an.
e) Schließen Sie das Minuskabel an den Massepol (Minus) an.
f) Ziehen Sie die Klemmen an den Polen fest.

ACHTUNG: Wenn die Batterie abgeklemmt wird, können Daten in elektronischen Geräten, z. B. Uhr, Radio usw., gelöscht werden.

Grundsätze des korrekten Batteriebetriebs:

1. Der Zustand der elektrischen Anlage des Fahrzeugs sollte regelmäßig überprüft werden.
2. Halten Sie die Batterie sauber.
3. Die Batterie sollte vor Feuchtigkeit geschützt werden.
4. Die Batterie muss ordnungsgemäß in das Fahrzeug eingebaut sein.
5. Die Verbindung der Batteriepole mit den Kabelanschlüssen sollte regelmäßig überprüft werden.
6. Die Batterie sollte in einem vollgeladenen Zustand betrieben werden.
Eine entladene Batterie sollte sofort wieder aufgeladen werden. 8.
8. Überprüfen Sie regelmäßig den Ladezustand der Batterie.
9. Bei häufigen Anläufen (Stadtfahrten), Verwendung zusätzlicher Stromverbraucher kann es erforderlich sein, die Batterie mit einer internen Quelle – Gleichrichter – aufzuladen.
10. Wenn die Batterie außer Betrieb ist, sollte sie vollständig aufgeladen sein.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

Die Batterie sollte außerhalb des Fahrzeugs geladen werden. Die Batterie sollte in einem belüfteten, gut belüfteten Raum geladen werden. Laden Sie die Batterie nur mit Gleichstrom. Wenn sich die Batterie auf 40 °C erwärmt, muss der Ladevorgang unterbrochen, die Batterie abgekühlt und der Ladevorgang wieder aufgenommen werden.

Die richtige Ruhespannung einer funktionierenden Batterie beträgt 12,6 V – 12,8 V.
Die korrekte Ladespannung für eine Fahrzeugbatterie sollte sein: 14,0 V – 14,5 V. Die richtige Dichte des Elektrolyten sollte 1,28 – 1,26 g/cm3 betragen.

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